Fragen & Antworten Betriebliches Eingliederungsmanagement

 

In unseren Darstellungen wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 
 

Frage 1:

Gilt §167 Abs. 2 SGB IX nur für Schwerbehinderte (und gleichgestellte behinderte) Menschen oder für alle?

 
 

Frage 2:

Gibt es Ausnahmen für befristet eingestellte Aushilfskräfte, Teilzeitkräfte Probezeiit etc?

 
 

Frage 3:

Was bedeutet "innerhalb eines Jahres"?

 
 

Frage 4:

Wie berechnet sich die Frist von sechs Wochen? z.B. bei Schichtarbeitern*innen

 
 

Frage 5:

Muss der Arbeinehmer für die zu zählenden Tage jeweils eine Arbeitsunfähigkeitsbescheiningung vorlegen?

 
 

Frage 6:

Muss der Arbeitgeber eines Arbeinehmer auf jeden Fall ein BEM durchführen?

 
 

Frage 7:

Wenn der Arbeitgeber eines Arbeitnehmers ein BEM-Verfahren plant, hat der Betriebs- bzw. Personalrat ein Mitbestimmungsrecht?

 
 

Frage 8:

Sollte der Arbeitnehmer über die Möglichkeit eine BEM informiert sein?

 
 

Frage 9:

Muss der Arbeitnehmer befürchten, dass im Verlaufe eines BEM die erhobenen Krankheitsdaten vom Arbeitgeber für eine drohende Kündigung genutzt werden?

 
 

Frage 10:

Der Arbeitnehmer vermittelt dem Arbeitgeber das Gefühl, er sei nicht gar nicht wirklich an einem BEM interessiert. Kann der Arbeitgeber es dann dabei belassen und darf auf ein BEM verzichten?

 
 

Frage 11:

Kann ein Arbeitgeber auf ein BEM verzichten, wenn der Arbeitnehmer ihm zusichert, dass vor allen internistische Erkrankungen keinen Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz haben?

 
 

Frage 12:

Muss der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber die Diagnosen seiner Erkrankungen mitteilen?

 
 

Frage 13:

Kann ein BEM auch gegen den Willen eines Arbeitnehmers durchgeführt werden?

 
 

Frage 14:

Wäre der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst angestellt, müsste er dann gegen seinen Willen zum Amtsarzt?

 
 

Frage 15:

Der Arbeitnehmer hat dem BEM zunächst zugestimmt. Nun hat er es sich anders überlegt. Kann er seine Zustimmung zurück ziehen?

 
 

Frage 16:

Ein Arbeitnehmer war länger krank. Würde anstelle des vorgeschriebenen BEM nicht ein Krankenrückkehrgespräch ausreichen?

 
 

Frage 17:

Warum reicht es nicht aus, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer erst nach z.B. acht Wochen, eben nach seiner Rückkehr zum BEM einlädt?

 
 

Frage 18:

Welche Daten kommen im Rahmen eines BEM-Verfahrens in die Personalakte?

 
 

Frage 19:

Der Arbeitnehmer möchte am BEM-Verfahren teilnehmen, hat aber Bedenken gegenüber einzelnen Teilnehmern. Kann er die Teilnahme des Betriebsrates oder der Schwerbehindertenvertretung oder auch eines Betriebsarztes ablehnen?

 
 

Frage 20:

Führt die zuständige Krankenkasse das notwendige BEM-Gespräch durch?

 

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