Der Arbeitnehmer vermittelt dem Arbeitgeber das Gefühl, er sei nicht gar nicht wirklich an einem BEM interessiert. Kann der Arbeitgeber es dann dabei belassen und darf auf ein BEM verzichten?

Nein! Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer ausdrücklich auffordern und einladen. Der Arbeitnehmer hat dann die Möglichkeit ein BEM abzulehnen. Es ist wichtig, dass der Vorgang schriftlich dokumentiert wird.

 

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