Muss der Arbeinehmer für die zu zählenden Tage jeweils eine Arbeitsunfähigkeitsbescheiningung vorlegen?

Nein! Auch wenn meist erst ab dem dritten Krankheitstag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden muss, zählen alle Fehltage. Selbts wenn der Arbeitnehmer innerhalb seiner acht Wochen Fehlzeit eine dreiwöchigeReha-Maßnahme absolviert häte. Die Krankheitsursachen sind unerheblich. Diese können aber im weiteren Verlauf des BEM relevant sein.

 

 

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