Wie berechnet sich die Frist von sechs Wochen? z.B. bei Schichtarbeitern*innen

Bei Ausfallzeiten in mehreren Etappen ist die Zahl der Arbeitstage pro Woche relevant. Bei einer Fünf-Tage-Woche, liegen die gesetzlichen Voraussetzungen nach 30 Tagen Arbeitsunfähigkeit vor, bei einer Sechs-Tage Woche erst nach 36 Tagen.

 

 

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