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Der AVGS Gutschein Der AVGS-MAT fördert Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gem. § 45 SGB III bei einem zugelassenen Träger. Das können Maßnahmen zur Vermittlung von beruflichen Fähigkeiten und Kenntnissen sein oder ein individuelles Jobcoaching. Wer kann einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) beantragen? Alle Menschen, die bei ihrer zuständigen Arbeitsagentur oder dem Jobcenter arbeitssuchend gemeldet sind, können einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) beantragen. Dazu gehören neben Empfängern von ALG I und ALG II unter anderem auch von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende wie:
Der AVGS ist eine sogenannte Kann-/ Ermessensleistung und kann nur bei zertifizierten Trägern eingereicht werden. Sie erhalten den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein / AVGS immer bei Ihrem Vermittler der Arbeitsagentur oder Jobcenter. Lehrgangskosten werden direkt mit dem Kostenträger abgerechnet. In Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner der TASys-Akademie kann der AVGS Gutschein über uns in Anspruch genommen werden.
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