Zusammenarbeit zwischen der INSIGHTS MDI® Akademie München und JB smart consultMünchen, Altötting. Nach erfolgreichen Gesprächen haben die INSIGHTS MDI® Akademie München, unter der Leitung von Michael Hein und die JB smart consult vereinbart, in Zukunft zu kooperieren.
JB smart consult hat sich entschieden das Dienstleistungsangebot RELIEF® by SCHEELEN unter der Leitung von Michael Hein, dem Leiter der INSIGHTS MDI® Akademie München, in sein Portfolio mit aufzunehmen und anzubieten. Bei dem Produkt RELIEF® by SCHEELEN® handelt es sich um ein abgestuftes Diagnosetool welches Arbeitgebern hilft, die Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz zu ermitteln. Dabei kann der Arbeitgeber aus drei unterschiedlichen Abstufungen auswählen:
Das Konzept RELIEF® by SCHEELEN wurde gerade mit dem Top Award der EUPD für 2022 ausgezeichnet. Im Gegenzug wird die INSIGHTS MDI® Akademie München für die Beratung Ihrer Kunden auf die Dienstleistungen der JB smart consult zurückgreifen. Dieses betrifft insbesondere die persönliche Beratung von Arbeitgebern, Führungskräften und Mitarbeitern nach Durchführung der genannten RELIEF® Produkte. Die INSIGHTS MDI® Akademie München hat ihren Schwerpunkt in der Führungskräfte-ausbildung und auf den Einsatz von Diagnostiktools in der Personalrekrutierung und /-entwicklung. Durch seine Führungserfahrung stellt Hr. Hein auch als Coach eine wertvolle Ergänzung in den Themenfeldern Unternehmensführung und Entwicklung von Führungskompetenzen für seine Kunden dar. Kontakt: Michael Hein Tel.: +49 (0) 89 / 20 500 85 224 Mail: JB smart consult ist als Unternehmensberatung spezialisiert auf die Einführung und Implementierung des Betrieblichen Gesundheitsmanagements in KMU Unternehmen. Insbesondere das Thema Psychische Gesundheit und das gesetzlich vorgeschriebene Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) sind Themenfelder von denen Arbeitgeber und Mitarbeiter gleichermaßen profitieren. Kontakt: Manuela Li Ranzi Tel.: +49 (0) 89 / 288 55102 Mail: |
Bundesarbeitsgericht stärkt BEM-Prozess von Hans-Joachim Möser |
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In einer Entscheidung des Zweiten Senats des BAG wurde festgestellt, dass, fällt ein Mitarbeiter wiederholt mehr als sechs Wochen innerhalb eines Jahres aus, auch ein mehrmaliger BEM-Prozess (betriebliches Wiedereingliederungsmanagement) durchzuführen ist (BAG, Urteil v 18. November2021 – 2 AZR 138/21). Damit erlegt das BAG den Arbeitgebern* ausdrücklich weitere Pflichten auf. Sollte also ein Mitarbeiter nach Abschluss eines BEM erneut für mehr als sechs Wochen innerhalb eines Jahres erkranken, so ist erneut ein BEM-Prozess anzubieten. Das BAG hat ausdrücklich festgestellt, dass dies auch gilt, wenn nach dem zuvor durchgeführten BEM-Prozess noch nicht wieder ein Jahr vergangen ist. Relevanz des BEM im Kündigungsschutzprozess
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