Wenn der Arbeitgeber eines Arbeitnehmers ein BEM-Verfahren plant, hat der Betriebs- bzw. Personalrat ein Mitbestimmungsrecht? Nein. Ein Mitbestimmungsrecht §87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG besteht aber dann, wenn der AG ein standardisiertes BEM-Verfahren als System einführt. Im Interesse der Arbeitnehmer sollte der Betriebsrat jedoch auch ohne Betriebsvereinbarung darauf achten, dass ein BEM-Verfahren im Unternehmen durchgeführt wird.
|