Wenn der Arbeitgeber eines Arbeitnehmers ein BEM-Verfahren plant, hat der Betriebs- bzw. Personalrat ein Mitbestimmungsrecht?

Nein. Ein Mitbestimmungsrecht §87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG besteht aber dann, wenn der AG ein standardisiertes BEM-Verfahren als System einführt. Im Interesse der Arbeitnehmer sollte der Betriebsrat jedoch auch ohne Betriebsvereinbarung darauf achten, dass ein BEM-Verfahren im Unternehmen durchgeführt wird.

 

 

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