Kann ein Arbeitgeber auf ein BEM verzichten, wenn der Arbeitnehmer ihm zusichert, dass vor allen internistische Erkrankungen keinen Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz haben?

Nein! Die subjektive Einschätzung des Arbeitnehmer mag durchaus richtig sein. Der Arbeitgeber steht dennoch in der pflicht, dies zu überprüfen. Natürlich kann dann auch im abschließenden Ergebnis eines BEM stehen, dass dauerhafte Arbeitsunfähigkeit anzunehmen ist.

 

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