Gibt es Ausnahmen für befristet eingestellte Aushilfskräfte, Teilzeitkräfte Probezeiit etc?

Die Vorschrift gilt für alle Mitarbeiter! Entscheidend ist das Beschäftigungsverhältnis. Die Anzahl der Wochenstunden ist nicht relevant. Ausnahme ist hier lediglich die Probezeit.

 

 

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