Sollte der Arbeitnehmer über die Möglichkeit eine BEM informiert sein?

Dies ist zwingend notwendig. Über die Möglichkeit eines BEM-Verfahrens kann der Arbeitgeber / Betriebsrat z.B. in Betriebsversammlungen, internen Zeitschriften oder Rundschreiben hinweisen.

 

Related Articles