Frage 17:

Warum reicht es nicht aus, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer erst nach z.B. acht Wochen, eben nach seiner Rückkehr zum BEM einlädt?

§167 SGB IX sieht ausdrücklich eine sechswöchige Frist vor. Diese Frist ist nicht an die Genesung des Arbeitnehmer gebunden.

 

Related Articles