Muss der Arbeitnehmer befürchten, dass im Verlaufe eines BEM die erhobenen Krankheitsdaten vom Arbeitgeber für eine drohende Kündigung genutzt werden?

Nein! Der Arbeitnehmer muss ausdrücklich darauf hingewiesen werden wie die erhobenen Daten verarbeitet werden. Hierzu muss er ausdrücklich zustimmen. Auch die Nutzung der Daten in einem Kündigungsverfahren bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung des Arbeitnehmer.

 

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