Frage 19: Der Arbeitnehmer möchte am BEM-Verfahren teilnehmen, hat aber Bedenken gegenüber einzelnen Teilnehmern. Kann er die Teilnahme des Betriebsrates oder der Schwerbehindertenvertretung oder auch eines Betriebsarztes ablehnen? Ja! Grundsätzlich kann der Arbeitnehmer beabsichtigte Teilnehmer ablehnen. Dies gilt auch für den Betriebsrat oder den Betriebsarzt. Es kann trotzdem erforderlich sein einen Betriebsarzt zu beteiligen. Daher kann der Arbeitnehmer jederzeit einen Betriebsarzt seines Vertrauens hinzuziehen. Eventuell entsehende Mehrkosten hat der Arbeitnehmer dann allerdings selbst zu tragen. Dies gilt insbesondere für Unternehmen mit einem festen Betreuungsvertrag mit einem Betriebsarzt. |