Muss der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber die Diagnosen seiner Erkrankungen mitteilen?

Nein. Auf jeden Fall solltem dem Betriebsarzt "aussagekräftige" Befunde vorgelegt werden. Er hat dann die Möglichkeit, auch zielgerichtete Empfehlungen, z.B. für den Arbeitsplatz auszusprechen. Eine Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht ist extrem selten erforderlich.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, mit weiteren Sozialträgern ggf. eine Anpassung des Arbeitsplatzes vorzunehmen.

 

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