Nichterreichbarkeit in der EU

 

EU plant Gesetz zur Nichterreichbarkeit ausserhalb der Arbeitszeit

In einer Umfrage der Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (OSHA) vor zwei Jahren förderte dies zu Tage, dass innerhalb der EU 27% der beschäftigten unter Stress, Depressionen und Angst, ausgelöst durch den Arbeitsplatz, leiden. Auch wenn die Arbeitgeber nach EU Richtlinie 89/391/EWG verpflichtet werden die Risiken regelmäßig zu beurteilen, bleibt es den Unternehmen selbst überlassen diese Richtlinie umzusetzen.

Um die Situation in den Betrieben zu verbessern plant das neu gewählte Parlament, ähnlich wie jetzt in Australien verabschiedet, ein Recht auf Nichterreichbarkeit, um Arbeit und Freizeit klar voneinander abzugrenzen. In Deutschland gibt es ein solches Recht bisher nur für den Urlaub. Da aber viele Beschäftigte mit unbezahlten Überstunden, überlangen Arbeitszeiten und unzureichenden Ruhezeiten zu kämpfen haben, soll ein europäisches Recht auf Nichterreichbarkeit auch außerhalb der Urlaubszeit für Entlastung sorgen.

 

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