Frage 15:

Der Arbeitnehmer hat dem BEM zunächst zugestimmt. Nun hat er es sich anders überlegt. Kann er seine Zustimmung zurück ziehen?

Ja, die Zustimmung kann zu jedem Zeitpunkt vom Arbeitnehmer widerrufen werden. Ihm drohen aber mögliche Nachteile durch zu spät umgesetzte Maßnahmen, oder einer zwischenzeitlich ausgesprochenen Kündigung

 
 

Frage 14:

Wäre der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst angestellt, müsste er dann gegen seinen Willen zum Amtsarzt?

Ja, dies ist nach den Vorschriften im öffentlichen Dienst möglich.

 
 

Kann ein BEM auch gegen den Willen eines Arbeitnehmers durchgeführt werden?

Nein. Der Arbeitneher muss zwingend zustimmen! Sollte er dennoch ablehnen, sollte er genau wissen, was ein BEM Verfahren ist und welchen Nutzen es für ihn darstellt.

 
 

Muss der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber die Diagnosen seiner Erkrankungen mitteilen?

Nein. Auf jeden Fall solltem dem Betriebsarzt "aussagekräftige" Befunde vorgelegt werden. Er hat dann die Möglichkeit, auch zielgerichtete Empfehlungen, z.B. für den Arbeitsplatz auszusprechen. Eine Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht ist extrem selten erforderlich.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, mit weiteren Sozialträgern ggf. eine Anpassung des Arbeitsplatzes vorzunehmen.

 
 

Kann ein Arbeitgeber auf ein BEM verzichten, wenn der Arbeitnehmer ihm zusichert, dass vor allen internistische Erkrankungen keinen Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz haben?

Nein! Die subjektive Einschätzung des Arbeitnehmer mag durchaus richtig sein. Der Arbeitgeber steht dennoch in der pflicht, dies zu überprüfen. Natürlich kann dann auch im abschließenden Ergebnis eines BEM stehen, dass dauerhafte Arbeitsunfähigkeit anzunehmen ist.