Frage 15: Der Arbeitnehmer hat dem BEM zunächst zugestimmt. Nun hat er es sich anders überlegt. Kann er seine Zustimmung zurück ziehen? Ja, die Zustimmung kann zu jedem Zeitpunkt vom Arbeitnehmer widerrufen werden. Ihm drohen aber mögliche Nachteile durch zu spät umgesetzte Maßnahmen, oder einer zwischenzeitlich ausgesprochenen Kündigung |