BGF als Teil des Betrieblichen GesundheitsmanagementsOft werden die Begriffe vermengt, richtig ist aber: Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) ist als Teil des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) zu verstehen. BGM bildet das übergreifende Dach für verschiedene Säulen der Gesundheit im Unternehmen. BGF stellt eine dieser Säulen dar und ist für Arbeitgeber und Beschäftigte freiwillig. Hinzu kommen der gesetzliche Arbeits- und Gesundheitsschutz und das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) für Mitarbeitende nach längerer Krankheit – beides Pflichtleistungen für Arbeitgeber – sowie die medizinischen Leistungen zur Prävention durch die gesetzliche Rentenversicherung. Selbstverständlich hat die Betriebliche Gesundheitsförderung Schnittmengen mit den anderen Säulen. Es ist Aufgabe des Betrieblichen Gesundheitsmanagements, diese sinnvoll miteinander zu verknüpfen. |
Rechtlicher RahmenDie grundsätzliche Rechtslage für Maßnahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung sind im § 20b Abs. 3 SGB V gesetzlich geregelt. Im §20b Abs. 3 SGB V werden die Krankenkassen übergreifend verpflichtet, Leistungen zur Gesundheitsförderung in Betrieben (betriebliche Gesundheitsförderung) insbesondere den Aufbau und die Stärkung gesundheitsförderlicher Strukturen zu unterstützen. Darüber hinaus ermöglicht der §3 Nr.34 Einkommensteuergesetz (EStG) dem Unternehmen bis zu 600 Euro pro Mitarbeiter und Jahr für entsprechende Maßnahmen der Gesundheitsförderung lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei zuzuwenden, ohne dass es zur Anrechnung eines geldwerten Vorteils bei dem Arbeitnehmer kommt. Krankenkassen Im Rahmen der nationalen Präventionsstrategie haben die Krankenkassen über ihren Spitzenverband einen Leitfaden Präventition (Leitfaden Prävention der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)) entwickelt der beschreibt und regelt, was Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGF) ist, wie ein BGF-Prozess abläuft und welche Qualitätsstandards eingehalten werden müssen. Darüber hinaus regelt der Leitfaden, welche Gesundheitsmaßnahmen durch die Krankenkassen gefördert werden können – und welche nicht. Um Anbietern die Möglichkeit zu geben ihre Leistungen anzubieten wurde hierzu die Zentrale Prüfstelle Präventition (ZPP) etabliert. Möchte nun ein Anbieter eine Maßnahme anbieten, für die der Arbeitgeber eine Förderung erhalten soll, so kann er sich durch die ZPP zertifizieren lassen. Nach Zertifizierung und im Rahmen eines Förderantrags des Unternehmens an die Krankenkasse, entscheidet die Krankenkasse dann über die Höhe der Förderung. Einkommensteuergesetz Eine weitere Möglichkeit der Gesundheitsförderung für den Arbeitgeber besteht darin, auch nicht zertifizierte Kurse im Unternehmen durchzuführen. Hier greift der §3 Nr.34 EStG. Dieser regelt, dass das Unternehmen dem Mitarbeiter bis zu 600€ lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei für entsprechende Maßnahmen der Gesundheitsförderung zuwenden kann, ohne dass es zur Anrechnung eines geldwerten Vorteils bei dem Arbeitnehmer kommt. Um Konflikte mit der Finanzverwaltung zu der Frage, ob eine konkrete Maßnahme unter den Befreiungstatbestand des § 3 Nr. 34 EStG fällt, zu vermeiden, sollten Arbeitgeber unbedingt vorab eine in Lohnsteuerfragen gebührenfreie Anrufungsauskunft nach § 42e EStG bei dem zuständigen Betriebsstättenfinanzamt einholen. Als Beratungsunternehmen unterstützen wir Sie gerne bei der entsprechenden Klärung mit Ihrer Krankenkasse oder mit ihrem Betriebsstättenfinanzamt. Rechtlicher Hinweis: Bei der Klärung von Fragen zur Steuergesetzgebung geben wir Ihnen lediglich Hinweise. Wir führen keine steuerliche Beratung i. S. einer Steuerberatung durch.
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Wenn sich Mitarbeiter krank melden… |
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Geht es Ihnen auch so, Sie kommen am Morgen ins Unternehmen und erhalten einmal wieder einen Anruf von einem Mitarbeiter, der mitteilt, dass er aus Krankheitsgründen nicht arbeiten kann? Regelmäßig erhalten Sie Krankenscheine, Sie müssen daraufhin Ihre Betriebsablauf umorganisieren, vorhandene Mitarbeiter müssen zusätzliche Aufgaben übernehmen oder, falls es überhaupt in der heutigen Zeit machbar ist, Sie müssen eine Aushilfskraft einstellen? Wenn Sie diese Situation kennen, geht es Ihnen so wie vielen anderen Unternehmen auch, die mit den Folgen von Krankenständen zu kämpfen haben. |
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Mögliche Folgen durch krankheitsbedingte Abwesenheiten |
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→ Unsicherheiten bei der Personalplanung → Mehrbelastung der anderen Mitarbeiter durch Umverteilung der Arbeit → Ausfall von Kundenterminen, dadurch Ausfall an Produktivität → Einsatz von Aushilfskräften, dadurch Mehrkosten → Durch die bedingte Mehrbelastung der vorhandenen Mitarbeiter erhöhte Mitarbeiterfluktuation |
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Die Krankenstandskennzahl – Fluch oder Chance? |
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Im Durchschnittlich fehlt jeder Arbeitnehmer rund 16 Tage pro Jahr12. Den deutschen Unternehmen entsteht dadurch ein jährlicher Ausfall an Bruttowertschöpfung von rund 145 Milliarden Euro. Die Top 3 Hauptursachen sind:
Allein durch den Ausfall von Mitarbeitern mit Muskel- und Skelettkrankheiten sowie psychische Erkrankungen entsteht ein Ausfall der Bruttowertschöpfung von rund 55 Milliarden Euro3. Zudem droht Ihnen statistisch gesehen, dass Sie ein Drittel aller Mitarbeiter noch vor dem Renteneintrittsalter verlieren werden. Der Grund liegt in dem hohen Verlust der körperlichen und geistigen Arbeitsfähigkeit4. Als Arbeitgeber können und müssen Sie dem nicht tatenlos gegenüberstehen. Mit der Entwicklung eines präventiven Gesundheitsbewusstsein, mit abgestimmten Maßnahmen wie zum Beispiel Seminaren, Kursen, der aktiven Förderung von gesund-erhaltenden Maßnahmen und einem dem Gesundheitsdenken verankerten Führungsstil steht Ihnen ein proaktiver Maßnahmenkatalog zur Verfügung. Unternehmen die ein aktives betriebliches Gesundheitsmanagement implementiert haben erwirtschaften durch die Maßnahmen einen ROI bis zu 1:4.
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Wie Krankenstands-Kennzahlen neu interpretiert werden können |
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Als „harte“ Kennzahl hat der Krankenstand Bestand in fast jedem Betrieb. Dabei kann das Ergebnis auch eine Chance darstellen. Mit gemeinsamen Überlegungen unterstützen wir Sie bei der Analyse und wandeln diese Personalkosten in effektive Gesundheitsförderung Ihrer Mitarbeiter um. Vielleicht lautet dann in Zukunft die Kennzahl nicht mehr Krankenstand, sondern spiegelt zufriedene Mitarbeiter und eine zufriedene Unternehmensführung wieder. |
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Wenn Stress zur Belastung wird |
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Die Berufstätigen von heute arbeiten in Teams, entwickeln Ideen, lösen Probleme, bedienen Maschinen, werben und beraten Kunden. Rund um die Uhr flutet in ihr ein Strom dank Internet, Mails, Telefon, Fernseher und anderer Medien – und dies sowohl im Unternehmen als auch zu Hause. Auch die Weiterbildung darf nicht zu kurz kommen. Für den Einzelnen erfordert dies eine erhöhte Konzentration und er benötigt „bessere Nerven“ zur geistigen Verarbeitung. |
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Grundsätzlich braucht der Mensch psychische Belastung denn sie ist der Motor für die menschliche Entwicklung.
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Quelle: https://de.statista.com/themen/1318/psychische-erkrankungen/#dossierKeyfigures |
Die Entwicklung zeigt aber auch, dass nicht nur in Deutschland, sondern in Europa, sich die Hälfte der Beschäftigen psychischer Belastung ausgesetzt fühlen. Als auslösende Einflüsse werden u.a. hohe Verantwortung, hoher Zeitdruck, große Arbeitsmengen oder ständige Aufmerksamkeit genannt. Kommt Ihnen das bekannt vor? Psychische Störungen zählen mittlerweile zu den zweithäufigsten Ursachen für Fehltage. Dabei ist die Tendenz ist weiterhin steigend. In dem Zeitraum von 2000 bis 2018 sind die psychisch bedingten Abwesenheiten zwischen 60% und 80% (je nach Krankenkasse) gestiegen. |
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Warten Sie nicht länger und unterstützen Sie Ihre Mitarbeiter bei dem Umgang mit Stress. Neben entsprechenden Kursen bietet sich hierfür unser "Mental-Health-Hotline" an. Ihre Mitarbeiter werden es Ihnen danken und Sie beugen stressbedingten Fehlzeiten vor. Profitieren Sie von unserem Wissen und unserer Herangehensweise stressbedingte Fehlzeiten zu vermeiden. |