Warum und wann sollte BEM angeboten werden?

 

 

 

Ziel eines Gespräches zur betrieblichen Eingliederung ist die Vermeidung einer Kündigung, und der Erhalt des Arbeitsplatzes. Daher  sind der BEM-Prozess und die ggf. damit verbundene Rehabilitationsmaßnahmen sehr wirksame Alternativen zum Erhalt bzw. der Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit sein. Es wird eine Kündigung vermieden, was zuletzt in der heutigen Zeit des Fachkräftemangel, ebenfalls Kosten einspart. Zudem handelt es sich um einen mitarbeiterorientierten und gesundheitsfördernden Baustein einer vitalen, modernen Führungs- und Unternehmenskultur.

👩‍🎓 § 167 Abs. 2 Satz 1 Sozialgesetzbuch IX

„[In diesem Fall ist zu klären,] wie die Ar­beits­unfähig­keit möglichst über­wun­den wer­den und mit wel­chen Leis­tun­gen oder Hil­fen er­neu­ter Ar­beits­unfähig­keit vor­ge­beugt und der Ar­beits­platz er­hal­ten wer­den kann (be­trieb­li­ches Ein­glie­de­rungs­ma­nage­ment).“

 

 

  Um gesundheitswirksame Eingliederungsmaßnahmen festzulegen, ebenso bei der Durchführung von betrieblichen Eingliederungsgesprächen sind einige Regeln zu beachten. Daher erfordert es Vorbereitung und einen fachkundigen Ansprechpartner.

Gesetzgebung

👨‍🎓 Es besteht für Sie die Pflicht zum BEM

sofern eine Person innerhalb von 12 Monaten länger als 6 Wochen krankheitsbedingt arbeitsunfähig war.

Dabei ist es unwichtig, ob diese Fehlzeit am Stück oder durch zahlreiche Kurzerkrankungen zu Stande kam.


 

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