BEM für eine Sachbearbeiterin

 

Betriebliches Eingliederungsmanagement für eine Sachbearbeiterin

Unternehmen und Mitarbeiterin

Die 51-jährige Sachbearbeiterin ist schwerbehindert mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 100. Die Sachbearbeiterin arbeitet seit 13 Jahren mit 40 Wochenstunden in der Buchhaltung. Sie überprüft Rechnungen auf ihre Richtigkeit, scannt sie ein und schickt sie nach Indien zur Weiterverarbeitung, ebenso die Mahnverfahren.

Die Reederei beschäftigt 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hat keine Interessenvertretung (Schwerbehindertenvertretung) und das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) noch nicht eingeführt.

Herausforderung

Die Sachbearbeiterin hat eine Autoimmunerkrankung, die zur Schädigung der Nieren geführt hat. Da sie dreimal wöchentlich morgens zur Dialyse muss, ist ihr Arbeitszeitkonto stark im negativen Bereich. Bedingt durch ihre Erkrankung fällt die Sachbearbeiterin für drei Monate aus. Nach ihrer Rückkehr wird versucht eine Lösung zur Weiterbeschäftigung zu finden.

Die Sachbearbeiterin war drei Monate krank, nun arbeitet sie wieder, mit unterschiedlichen Arbeitszeiten. Auf ihrem Arbeitszeitkonto haben sich mittlerweile erhebliche Minusstunden angesammelt.
Die Personalleitung bittet die Sachbearbeiterin zu einem Gespräch, bei dem ihr nahegelegt wird, ihre Arbeitszeit zu reduzieren. Eine Berechnung, was sie bei einer Stundenreduzierung verdienen würde, wird ihr vorgelegt. Über das Gespräch und das Ansinnen ihre Arbeitszeit zu reduzieren ist die Sachbearbeiterin sehr erschrocken. Ihre Stundenzahl will sie nicht reduzieren, was sie der Personalleiterin mitteilt.
Das Gespräch belastet die Sachbearbeiterin und sie bespricht die Situation mit ihrer Freundin, die Schwerbehindertenvertretung in einer Klinik ist und in dieser Funktion bei BEM-Gesprächen beteiligt.
Mit dem Wissen, was ein BEM-Gespräch ist, und was es bewirken soll, findet die Sachbearbeiterin den Mut bei der Personalleiterin um ein BEM zu bitten. Sie erzählt von der Möglichkeit einen Fallmanager oder externen BEM Spezialisten*in zu dem BEM-Gespräch hinzuzuziehen. Darauf kann sich die Personalleiterin einlassen.

BEM-Gespräch

Am Gespräch nehmen der Inklusionsbeauftragte des Unternehmens und eine externe Fallmanagerin bzw. Disability Managerin teil.

Gesprächsverlauf:

Die Fallmanagerin erklärt Sinn und Zweck des BEM, insbesondere die Rolle des Unternehmens, den Datenschutz, Schweigepflicht und die Selbstbestimmung der Betroffenen. Die Krankenzeiten werden betrachtet sowie die Frage, ob die Krankenzeiten mit der Arbeit im Zusammenhang stehen. Dies verneint die Sachbearbeiterin und berichtet von ihrer gesundheitlichen Situation. Mit ihrer Erkrankung (Lupus erythematodes) sei sie bisher gut zurechtgekommen und habe damit keine Krankenzeiten gehabt. Die Erkrankung befällt innere Organe, bei ihr die Nieren. Sie müsse montags, mittwochs und freitags zur Dialyse. Um nicht so viel Arbeitszeit zu verlieren, beginnt sie mit der Dialyse um 6.00 Uhr, sie dauert bis 10.00 Uhr. Dann muss sie noch etwa 10 Minuten liegen. Um 10.30 Uhr kommt sie dann, abgehetzt, bei der Arbeit an. Diese Prozedur schwächt sie sehr. Die Sachbearbeiterin sieht sich nicht in der Lage die Fehlzeiten am gleichen Tag nachzuarbeiten, daher summieren sich die Minusstunden. Sie weiß nicht, wie sie diese abbauen soll.
Die Personalleiterin ist sehr betroffen, denn von alledem wusste sie nichts. Sie macht den Vorschlag, die Sachbearbeiterin soll in Rente gehen, da sie einen GdB von 100 hat. Die Fallmanagerin erklärt, dass das eine mit dem anderen nichts zu tun habe. Auch mit einem GdB 100 kann man vollwertig seine Arbeit machen, wenn es entsprechende Unterstützung gibt.

Wünsche und Vorstellungen

Die Sachbearbeiterin macht deutlich, dass sie weder ihre Arbeitszeit reduzieren noch in Rente gehen will. Sie hat Freude an ihrer Arbeit. Ihre Arbeit ist ein wichtiger Teil ihres Lebens, besonders in ihrer Situation. Außerdem ist sie auf ihr Gehalt angewiesen.

Maßnahme

Nun wird gemeinsam nach einer Lösung gesucht. Die Sachbearbeiterin schlägt vor die Minusstunden als Urlaub zu verrechnen.
Die Fallmanagerin informiert darüber, dass grundsätzlich die Möglichkeit einer Teilerwerbsminderungsrente besteht, wenn die volle Arbeitsleistung nicht mehr erbracht werden kann. Für Dialyse-Patienten gibt es jedoch die Möglichkeit, dass die Krankenkasse Krankengeld an das Unternehmen zahlt.
Sowohl die Sachbearbeiterin wie auch die Personalleiterin waren sehr erstaunt, dass es so etwas gibt. Da die Sachbearbeiterin üblicherweise um 8.00 Uhr ihre Arbeit beginnt, bekommt das Unternehmen an den Dialyse-Tagen Krankengeld für die nicht geleisteten Stunden. Dadurch werden die entstehenden Kosten der fehlenden Arbeitsleistung ausgeglichen. Die Sachbearbeiterin kann in Ruhe, ohne Hetze, ihre Arbeit beginnen.
Die Fallmanagerin weist die Personalleiterin noch darauf hin, dass sie aus Erfahrung weiß, dass nicht alle Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Krankenkassen diese Regelung kennen. Deshalb kann es passieren, dass die Kasse den Antrag mit der Begründung das gäbe es nicht erst mal ablehnen wird. Davon soll sie sich jedoch nicht beirren lassen, sondern darauf bestehen.
Die Sachbearbeiterin wird gefragt, ob sie damit einverstanden sei, dass ein Antrag bei ihrer Krankenkasse gestellt wird. Die Sachbearbeiterin gibt ihre Zustimmung. Sie wird darüber aufgeklärt, dass sie ihrer Personalleiterin eine Schweigepflichtentbindung geben muss; denn persönliche Daten dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung an Dritte weitergegeben werden.
Die Sachbearbeiterin erteilt ihre Unterschrift auf der Schweigepflichtentbindung und bedankt sich für das unerwartete Gesprächsergebnis. Die Personalleiterin versichert nochmal nichts vom BEM gewusst zu haben, aber ganz überrascht ist, welche Möglichkeit BEM bietet. Zukünftig will sie, wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter die sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit überschritten hat, wieder beratende Unterstützung für ein BEM hinzuziehen.

Umsetzung der Maßnahme

Die Personalleiterin beantragt das Krankengeld bei der Krankenkasse der Sachbearbeiterin.

Abschluss

Durch das BEM-Gespräch hat sich die Arbeitssituation für die Sachbearbeiterin verbessert. Die Belastung der Dialyse wird erträglicher. Das Unternehmen erhält einen Bruttoausgleich der Fehlstunden durch die Krankenkasse.

Fazit

Eine Stundenreduzierung oder Erwerbsminderungsente entfällt. Das Unternehmen sowie die Sachbearbeiterin haben den Nutzen eines BEM-Gesprächs erkannt. Für beide Seiten war es eine Win-Win-Situation.

Zusatzinformation

Das Hauptproblem von Menschen, die auf die Dialyse angewiesen sind, ist der große Zeitaufwand. Die Blutwäsche kann wöchentlich 15 Stunden und mehr in Anspruch nehmen – die Fahrzeiten noch nicht mitgerechnet. Die Behandlung selbst ist eine kraftraubende Prozedur, die nicht immer erst nach Arbeitsende erfolgen kann, wenngleich inzwischen viele Dialysezentren auch am Abend oder in der Nacht geöffnet sind.
Ein flexibles Arbeitszeitmodell stellt für viele nierenkranke Menschen daher eine große Entlastung dar. Sie haben sogar einen Rechtsanspruch auf eine Teilzeittätigkeit, wenn sie aufgrund ihrer Behinderung darauf angewiesen sind (§ 164 Abs. 5 SGB IX). Wenn eine flexible Arbeitszeit nicht möglich ist, können die Krankenkassen einspringen und für die Dauer, in denen die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer aufgrund der Dialyse ausfällt, Krankengeld zahlen. Vorteil für das Unternehmen: Er zahlt nur für die tatsächlich geleistete Arbeitszeit Lohn (vgl. Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 SGB VArbeitsunfähigkeits-Richtlinie § 2 Abs. 10). Auch die Einrichtung eines Tele- oder Heimarbeitsplatzes kann eine Lösung sein. Die Arbeit nach den Dialysezeiten und entsprechend der eigenen Befindlichkeit zu richten, würde viele Betroffene ermutigen, trotz Dialyse weiter berufstätig zu bleiben.
 

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