Der AVGS-MAT fördert Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gem. § 45 SGB III bei einem zugelassenen Träger. Das können Maßnahmen zur Vermittlung von beruflichen Fähigkeiten und Kenntnissen sein oder ein individuelles Jobcoaching.
Wer kann einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) beantragen?
Alle Menschen, die bei ihrer zuständigen Arbeitsagentur oder dem Jobcenter arbeitssuchend gemeldet sind, können einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) beantragen. Dazu gehören neben Empfängern von ALG I und ALG II unter anderem auch von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende wie:
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- arbeitssuchend gemeldete Nichtleistungsempfänger (also auch ohne Alg 1 oder Alg 2)
- Studenten und Auszubildende auf Jobsuche
- Selbstständige sowie Berufsrückkehrende (§ 20 SGB III)
- Soldaten bei Beendigung des Wehrdienstes
- Beschäftige in Transfer- und Auffanggesellschaften
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Der AVGS ist eine sogenannte Kann-/ Ermessensleistung und kann nur bei zertifizierten Trägern eingereicht werden. Sie erhalten den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein / AVGS immer bei Ihrem Vermittler der Arbeitsagentur oder Jobcenter. Lehrgangskosten werden direkt mit dem Kostenträger abgerechnet.
In Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner der TASys-Akademie kann der AVGS Gutschein über uns in Anspruch genommen werden.